Kurtaxe Geschäftsreise: Was Firmen wissen müssen

Berdar Gülcubuk · aktualisiert am 01.11.2026

Kurtaxe Geschäftsreise: Was Firmen wissen müssen

Kurtaxe bei Geschäftsreisen und Übernachtungssteuer für Monteure: Unterschied, Rechtslage seit 2022, Rechnung und Beispielrechnung für Firmen.

Kurtaxe ist eine Abgabe, die Kur- und Erholungsorte per Satzung erheben. Die Beherbergungssteuer, auch Übernachtungssteuer genannt, erheben Städte als Aufwandsteuer. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 dürfen Städte auch berufliche Übernachtungen besteuern. Schuldner ist meist der Beherbergungsbetrieb, der den Betrag auf die Rechnung setzt. Ob sie bei einer Geschäftsreise anfällt, regelt die Satzung des Ortes.

Wer Teams auf Montage schickt, stößt bei der Unterkunftsrechnung oft auf eine Position, die im Angebot fehlte: Kurtaxe, Kurabgabe, Beherbergungssteuer, Bettensteuer. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen: was die Begriffe bedeuten, ob sie bei Geschäftsreisen gelten, wer sie schuldet, wie sie auf der Rechnung aussieht und was Firmen beachten sollten. Wie sich die Steuer in einzelnen NRW-Städten unterscheidet, steht im Ratgeber Beherbergungssteuer in NRW im Städtevergleich. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurtaxe, Kurabgabe, Beherbergungssteuer: Wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe vermischt, rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge.

Kurtaxe oder Kurabgabe Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer
Wer erhebt sie Kur- und Erholungsorte, nach Satzung Städte und Gemeinden, nach Satzung
Rechtsnatur Abgabe, verbunden mit der Möglichkeit, Kur- und Tourismuseinrichtungen zu nutzen Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen, ohne direkte Gegenleistung
Zweck Finanzierung von Kurpark, Kurmittelhäusern, Tourismusangeboten allgemeine Einnahmen der Gemeinde
Wo Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte Städte, die eine Satzung beschlossen haben
Berufliche Aufenthalte Viele Satzungen sehen Ausnahmen vor, andere nicht Seit 2022 besteuerbar, je nach Satzung mit oder ohne Ausnahme
Auch genannt Kurbeitrag, Gästetaxe, Kurabgabe Bettensteuer, Citytax, Kulturförderabgabe

Die Beherbergungssteuer ist nach unserem Kenntnisstand eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Grundgesetzes, die Gemeinden erheben dürfen, wenn sie bundesrechtlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Die Kurtaxe richtet sich nach dem Kommunalabgabenrecht des jeweiligen Bundeslandes und der örtlichen Satzung. Die genaue Rechtsgrundlage unterscheidet sich je nach Ort, deshalb gilt immer: Satzung des Ortes prüfen.

Gilt das auch für Geschäftsreisen und Monteure?

Kurtaxe bei Geschäftsreisen

Die Kurtaxe knüpft an den Aufenthalt im Kurort an. Viele Satzungen befreien Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Ort aufhalten, zum Beispiel Monteure, Handwerker oder Dienstreisende. Das ist aber keine allgemeine Regel, jede Gemeinde entscheidet selbst. Manche verlangen einen Nachweis, etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Wenn Ihr Team in einem Kur- oder Erholungsort arbeitet, fragen Sie vor der Buchung bei der Gemeinde oder der Unterkunft nach, ob und in welcher Höhe Kurtaxe anfällt und welcher Nachweis nötig ist.

Übernachtungssteuer bei beruflichen Übernachtungen

Lange Zeit galt in vielen Städten: Wer beruflich übernachtet, zahlt keine Beherbergungssteuer. Hintergrund war die Rechtsprechung, nach der nur privat veranlasste Übernachtungen als besteuerbarer Aufwand galten. Monteure und Geschäftsreisende mussten deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2022 entschieden, dass Städte auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuern dürfen. Eine Beschränkung auf private Übernachtungen ist damit verfassungsrechtlich nicht mehr geboten. Seitdem haben mehrere Städte ihre Satzungen geändert. Wo die Ausnahme für berufliche Übernachtungen entfallen ist, zahlt auch der Monteur auf Montage. Wo sie bleibt, ist meist ein Nachweis nötig. Welche Regel in welcher Stadt gilt, müssen Sie für jeden Einsatzort einzeln prüfen. Das Datum und die Einzelheiten des Beschlusses sollten Sie vor einer Weitergabe in Verträgen oder Angeboten selbst nachlesen.

Wer schuldet die Steuer?

In den meisten Satzungen ist der Beherbergungsbetrieb der Steuerschuldner. Er meldet die Übernachtungen an die Stadt und führt die Steuer ab. Im Alltag legt er sie auf den Preis um, sodass der Gast oder die buchende Firma sie wirtschaftlich trägt. Bei der Kurtaxe zieht der Vermieter die Abgabe in der Regel von den Gästen ein und führt sie an die Gemeinde ab, je nach Satzung auch mit Meldepflichten für Gäste und Vermieter.

Für Firmen heißt das: Sie schulden die Steuer nicht gegenüber der Stadt, aber Sie zahlen sie über die Rechnung der Unterkunft. Der Vermieter wiederum haftet gegenüber der Stadt und hat ein Interesse an einer sauberen Abrechnung. Wer Ihnen keine Steuer berechnet, obwohl die Stadt sie verlangt, kann Ihnen später eine Nachforderung stellen, je nach Vertrag. Das sollten Sie im Vertrag klären.

Wie taucht die Steuer auf der Rechnung auf?

Seriöse Anbieter weisen die Steuer als eigene Position aus. Das sieht in der Praxis so aus:

  • eigene Zeile mit der Bezeichnung, etwa „Beherbergungssteuer“, „Übernachtungssteuer“, „Kulturförderabgabe“ oder „Kurtaxe“
  • Angabe des Satzes in Prozent oder des Betrags pro Person und Nacht
  • Angabe der Stadt oder Gemeinde, deren Satzung gilt
  • Bemessungsgrundlage, bei prozentualen Sätzen meist das Nettoentgelt für die Übernachtung

Die Steuer ist keine Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug aus dem Steueranteil ist deshalb nicht möglich. Ob die Umlage auf den Gast umsatzsteuerlich zum Entgelt zählt oder als durchlaufender Posten behandelt wird, hängt nach unserem Kenntnisstand von der Konstruktion ab. Bei einer Steuer, die der Betrieb selbst schuldet und weitergibt, wird sie oft zum Entgelt gerechnet. Bei einer Abgabe, die der Betrieb nur für die Gemeinde einzieht, kann sie ein durchlaufender Posten sein. Das klären Sie mit dem Steuerberater. Wie eine ordnungsgemäße Unterkunftsrechnung aufgebaut ist, steht im Ratgeber Rechnung an die Firma: Umsatzsteuer bei Monteurunterkunft.

Beispielrechnung: Was die Steuer für ein Team bedeutet

Das Beispiel zeigt, wie sich eine Beherbergungssteuer in der Rechnung auswirken kann. Alle Zahlen sind Annahmen und keine Angebote, keine Steuersätze einer bestimmten Stadt.

Annahmen:

  • 4 Monteure, 14 Nächte, also 56 Personennächte
  • Übernachtungspreis netto 20 Euro pro Person und Nacht, also 1.120 Euro netto
  • Umsatzsteuer 7 Prozent auf die Beherbergung
  • Variante A: Steuer von 5 Prozent auf das Nettoentgelt, die umsatzsteuerlich zum Entgelt zählt
  • Variante B: Abgabe von 3 Euro pro Person und Nacht, die als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer weitergegeben wird
Position Ohne Steuer Variante A Variante B
Übernachtungen netto 1.120,00 Euro 1.120,00 Euro 1.120,00 Euro
Beherbergungssteuer oder Abgabe 0,00 Euro 56,00 Euro 168,00 Euro
Bemessung der Umsatzsteuer 1.120,00 Euro 1.176,00 Euro 1.120,00 Euro
Umsatzsteuer 7 % 78,40 Euro 82,32 Euro 78,40 Euro
Summe brutto 1.198,40 Euro 1.258,32 Euro 1.366,40 Euro

Der Unterschied zur Rechnung ohne Steuer liegt in diesem Beispiel bei knapp 60 Euro in Variante A und bei 168 Euro in Variante B. Bei größeren Teams und längeren Einsätzen wird daraus ein spürbarer Posten. Der Steueranteil selbst wird nicht als Vorsteuer abgezogen, der Rest der Unterkunftskosten bleibt Betriebsausgabe.

Hinweis Leverkusen

Leverkusen erhebt derzeit keine Beherbergungssteuer. Nach Berichten plant die Stadt eine Einführung zum 1. Januar 2027. Ob und in welcher Höhe sie kommt und ob berufliche Übernachtungen ausgenommen sind, sollten Sie vor Angeboten oder Rahmenverträgen für 2027 bei der Stadt Leverkusen prüfen. Stand prüfen.

Wichtig für die Kalkulation: Es zählt der Ort der Unterkunft, nicht der Ort der Baustelle. Ein Team, das in Köln arbeitet, aber in Leverkusen übernachtet, zahlt die Steuer von Leverkusen, derzeit also keine. Das kann bei Einsätzen im Chempark, bei Einsätzen in Köln oder bei der A1-Baustelle ein Kostenvorteil sein. Mehr zu Preisen und Lage steht im Ratgeber Monteurzimmer Leverkusen: Preise, Lage und Einsatzorte. Wenn Sie Angebote über den Jahreswechsel hinaus abgeben, empfiehlt sich eine Klausel, dass nach Vertragsschluss eingeführte kommunale Abgaben zusätzlich berechnet werden dürfen.

Was Firmen beachten sollten

  • Ort der Unterkunft zählt: Nicht die Baustelle, sondern der Ort der Unterkunft entscheidet.
  • Satzung prüfen: Satz, Bemessungsgrundlage und Ausnahmen für berufliche Aufenthalte stehen in der Satzung der Stadt oder Gemeinde.
  • Nachweise vorbereiten: Wo berufliche Übernachtungen ausgenommen sind, brauchen Sie meist eine Bescheinigung. Bei einem Team heißt das mehrere Formulare, die vor Anreise bereitliegen sollten.
  • Im Angebot kalkulieren: Wer Unterkunftskosten an den Auftraggeber weiterberechnet, sollte die Steuer in die Kalkulation aufnehmen.
  • Verträge anpassen: Eine Klausel für künftige Abgaben schützt vor Nachkalkulationen.
  • Buchhaltung: Die Steuer ist Teil der Unterkunftskosten und Betriebsausgabe, ohne Vorsteuerabzug aus dem Steueranteil.
  • Reisekosten der Mitarbeiter: Bei Erstattung an Mitarbeiter gehört die Steuer zu den Unterkunftskosten, die über Beleg erstattet werden können. Wie Monteure die Unterkunft steuerlich ansetzen, erklärt der Ratgeber Unterkunft auf Montage absetzen.

Checkliste vor der Buchung

  • Fällt am Ort der Unterkunft Kurtaxe oder Beherbergungssteuer an?
  • Wie hoch ist sie, und wie wird sie berechnet (Prozent oder Betrag pro Nacht)?
  • Gilt sie auch für berufliche Übernachtungen oder gibt es eine Ausnahme?
  • Welcher Nachweis ist bei einer Ausnahme nötig, und bis wann?
  • Wird die Steuer als eigene Position auf der Rechnung ausgewiesen?
  • Ist im Angebot geregelt, was bei einer Einführung oder Erhöhung während der Laufzeit gilt?
  • Ist der Gesamtpreis inklusive Steuer genannt?
  • Was sagt der Steuerberater zur Behandlung in der Buchhaltung?

Anfrage für Ihr Team

Sie planen einen Einsatz und möchten die Unterkunftskosten inklusive aller Abgaben kalkulieren? Eine Übersicht zu Preisen und Zusatzkosten finden Sie im Ratgeber Monteurzimmer Kosten. Für Rahmenverträge und Sammelrechnungen gibt es die Seite für Firmenkunden, eine Übersicht der Unterkünfte unter Monteurunterkunft. Schicken Sie uns Zeitraum, Personenzahl und Einsatzort über die Kontaktseite, wir antworten innerhalb einer Stunde zwischen 7 und 22 Uhr.

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Kurz beantwortet

Fällt bei einer Geschäftsreise Kurtaxe an?+

Das regelt die Satzung des jeweiligen Kur- oder Erholungsorts. Viele Satzungen nehmen Personen aus, die sich aus beruflichen Gründen im Ort aufhalten, andere nicht. Fragen Sie vor der Buchung bei Gemeinde oder Unterkunft nach.

Gilt die Übernachtungssteuer auch für berufliche Übernachtungen?+

Städte dürfen berufliche Übernachtungen seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 besteuern. Ob sie es tun, regelt die jeweilige Satzung. Manche Städte nehmen berufliche Übernachtungen weiterhin aus, oft gegen Nachweis.

Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe und Beherbergungssteuer?+

Die Kurtaxe ist eine Abgabe von Kur- und Erholungsorten, die mit der Nutzung von Kur- und Tourismuseinrichtungen verbunden ist. Die Beherbergungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen, ohne direkte Gegenleistung.

Wer muss die Beherbergungssteuer zahlen?+

Steuerschuldner ist in den meisten Satzungen der Beherbergungsbetrieb. Er legt die Steuer in der Regel auf den Preis um, sodass der Gast oder die buchende Firma sie wirtschaftlich trägt.

Wie erkenne ich die Steuer auf der Rechnung?+

Seriöse Anbieter weisen sie als eigene Position aus, mit Bezeichnung, Prozentsatz oder Betrag und Stadt. Fehlt die Angabe, fragen Sie beim Anbieter nach.

Gibt es in Leverkusen eine Beherbergungssteuer?+

Derzeit nicht. Nach Berichten ist eine Einführung zum 1. Januar 2027 geplant. Den Stand prüfen Sie bei der Stadt Leverkusen, bevor Sie Angebote oder Verträge für 2027 abschließen.

Kann die Firma die Steuer als Betriebsausgabe ansetzen?+

Als Teil der Unterkunftskosten ja. Einen Vorsteuerabzug gibt es für den Steueranteil nicht, weil es keine Umsatzsteuer ist. Die Einzelheiten klären Sie mit dem Steuerberater.

Passende Unterkünfte: Monteurzimmer Leverkusen

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