Vermieten per Festmiete
Wohnung an Firma vermieten: das Festmiete-Modell
Sie möchten Ihre Wohnung nicht selbst an wechselnde Gäste vermieten, aber auch keinen klassischen Dauermieter? Bei der Festmiete mietet HammerZimmer Ihre Wohnung gewerblich an, zahlt eine vereinbarte Miete und übernimmt die Betreuung.
5,0·14 Bewertungen auf Airbnb
Wer eine Wohnung an eine Firma vermietet, schließt einen gewerblichen Mietvertrag mit einem Unternehmen. Bei HammerZimmer heißt das Festmiete: Wir mieten Ihre Wohnung an, zahlen die vereinbarte Miete, betreuen unsere Gäste und geben die Wohnung am Vertragsende im vereinbarten Zustand zurück. Beträge nennen wir erst im Angebot.
Wohnung an Firma vermieten: So funktioniert die Festmiete
Bei der Untervermietung einer möblierten Wohnung an wechselnde Gäste trägt normalerweise der Eigentümer die ganze Arbeit: Inserat, Anfragen, Schlüsselübergabe, Reinigung, Beschwerden. Bei der Festmiete übernimmt das HammerZimmer als Mieter. Ihr Ansprechpartner ist ein Unternehmen, nicht jeder einzelne Gast.
Konkret heißt das:
- HammerZimmer mietet die Wohnung gewerblich an und zahlt die vereinbarte feste Miete.
- Wir kümmern uns um Gäste, Anfragen, Schlüsselübergabe und Reinigung.
- Wir übernehmen Kleinreparaturen, die der Vertrag dafür vorsieht.
- Am Ende der Laufzeit geben wir die Wohnung im vereinbarten Zustand zurück.
Wie Sie die Wohnung im Detail übergeben, was als Kleinreparatur gilt und welche Laufzeit gilt, legen wir schriftlich fest. Einen Überblick über das Modell finden Sie auch im Ratgeber Festmiete und Rent2Rent.
Wohnung gewerblich vermieten: Wer ist der Mieter?
Bei der gewerblichen Vermietung schließen Sie den Vertrag nicht mit einem Menschen, der selbst einzieht, sondern mit einem Unternehmen. Das Unternehmen nutzt die Wohnung für seinen Betrieb, bei uns als Unterkunft für Monteure, Pendler und Urlauber. Das ist etwas anderes als eine Wohnung, in der ein Mieter sein Zuhause hat. Für Sie ändert sich dadurch die Rolle: Sie haben einen Ansprechpartner, der für die Gäste verantwortlich ist, und Sie müssen nicht mit jedem Gast verhandeln. Gleichzeitig gilt für gewerbliche Mietverträge nicht der gleiche Schutz wie im Wohnraummietrecht. Das gilt für beide Seiten. Lassen Sie sich die Folgen im Einzelfall erklären.
Für wen lohnt sich das?
Die Festmiete passt nicht für jede Wohnung und jeden Eigentümer. Typische Situationen:
- Erben, die eine Wohnung geerbt haben, sie aber nicht selbst nutzen oder verwalten wollen.
- Kapitalanleger, die statt wechselnder Mieter einen einzigen Vertragspartner bevorzugen.
- Eigentümer, die ins Ausland gehen und vor Ort niemanden haben, der sich kümmert.
- Vermieter mit schlechten Erfahrungen, die mit Dauermietern Ärger hatten und zurückkehren wollen zu planbarer Miete.
Wenn Sie die Wohnung bald selbst wieder nutzen möchten, sprechen Sie das früh an, denn die Laufzeit beeinflusst das Angebot.
Klassische Vermietung oder Festmiete?
| Kriterium | Klassische Dauervermietung | Festmiete an HammerZimmer |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Privatperson als Mieter | Unternehmen als Mieter |
| Miete | richtet sich nach Wohnraummietrecht | im gewerblichen Mietvertrag vereinbart |
| Gästebetreuung | Mieter wohnt selbst | HammerZimmer übernimmt |
| Reinigung | Aufgabe des Mieters | HammerZimmer organisiert sie |
| Leerstand zwischen Gästen | nicht relevant | Sache des Mieters, solange der Vertrag läuft |
| Eigene Nutzung | nur mit Kündigung | nur nach Vertrag und Laufzeit |
| Zustand bei Rückgabe | je nach Mietverhältnis | vereinbarter Zustand im Vertrag |
Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Rechnen Sie nicht nur mit der Miethöhe, sondern auch mit Ihrem Zeitaufwand.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ehrlich vorab: Nicht jede Wohnung eignet sich. Wir prüfen vor einem Angebot:
- Lage: Gute Anbindung und Nachfrage vor Ort, zunächst Leverkusen und Umgebung.
- Zustand: Die Wohnung muss sauber, funktionstüchtig und für Gäste geeignet sein.
- Zweckentfremdungsrecht: Manche Städte verlangen eine Genehmigung für die Nutzung als Ferien- oder Monteurunterkunft. Den aktuellen Stand erfragen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadt.
- Zustimmung Dritter: Bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Hausordnung prüfen, bei vermieteten Wohnungen die Untervermietungserlaubnis einholen.
- Mindestlaufzeit: Wir vereinbaren eine feste Laufzeit, damit sich der Aufwand für beide Seiten lohnt. Wie lang sie ist, klären wir im Gespräch.
- Versicherung: Fragen Sie Ihren Versicherer, ob die gewerbliche Nutzung abgedeckt ist.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuerliche Fragen zu den Einnahmen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Was Sie selbst tun müssen und was nicht
Auch bei der Festmiete bleiben einige Aufgaben bei Ihnen. Sie bleiben Eigentümer und für den baulichen Zustand verantwortlich, etwa Dach, Heizung oder Leitungen. Größere Reparaturen, die nicht als Kleinreparatur gelten, gehören in Ihren Bereich, solange der Vertrag nichts anderes sagt. Hausgeld, Grundsteuer und Gebäudeversicherung tragen Sie in der Regel ebenfalls. Wer die laufenden Nebenkosten und Strom übernimmt, regeln wir im Angebot. Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind, wir erklären es Ihnen gern, bevor Sie etwas unterschreiben.
Ablauf: Vom Erstgespräch zum Vertrag
- Erstgespräch. Sie schildern Wohnung, Lage und Ihre Ziele. Wir sagen Ihnen, ob die Festmiete passen kann.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Wohnung vor Ort an und besprechen Ausstattung und Zustand.
- Angebot. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Miete, Laufzeit und Pflichten beider Seiten.
- Vertrag. Sie prüfen den Vertrag in Ruhe, gegebenenfalls mit Ihrem Rechtsanwalt, und unterschreiben, wenn alles passt.
Ansprechpartner ist Berdar Gülcubuk.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis
- Teilungserklärung und Hausordnung (bei Eigentumswohnung)
- Energieausweis
- Wohnflächenangabe und Grundriss
- Bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag und Untervermietungserlaubnis
- Nachweis zur Gebäude- und Hausratversicherung
- Fotos der Wohnung, gern aktuell
- Bei Bedarf: Genehmigung der Stadt oder Bestätigung, dass keine nötig ist
Nicht jedes Dokument ist in jedem Fall nötig. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, was nachgereicht werden kann.
Was Sie vor dem Gespräch klären sollten
Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller kommen wir zu einem Ergebnis. Überlegen Sie vorab, wie lange Sie die Wohnung abgeben können, ob Sie sie in der Zwischenzeit selbst nutzen möchten und welche Ausstattung vorhanden ist. Klären Sie, ob eine Hypothek oder Bank der Nutzung zustimmen muss, und sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen. Ein Gespräch dauert meist nicht lange. Fragen, die Sie nicht beantworten können, klären wir gemeinsam.
Wohin geht es als Nächstes?
Wenn Sie lieber selbst Vermieter bleiben und Monteure unterbringen möchten, lesen Sie Monteurzimmer vermieten. Wer die Wohnung als Ferienunterkunft verwalten lassen möchte, findet Informationen unter Ferienwohnung verwalten lassen. Einen Überblick über alle Wege bietet die Seite Vermieten bei HammerZimmer.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Wohnung für die Festmiete infrage kommt? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wir melden uns zeitnah und vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, eine Wohnung an eine Firma zu vermieten?+
Sie schließen einen gewerblichen Mietvertrag mit einem Unternehmen, das die Wohnung anschließend an eigene Gäste weitergibt, zum Beispiel an Monteure oder Urlauber. Die Firma ist Ihr Vertragspartner, nicht der einzelne Gast.
Wie hoch ist die Festmiete?+
Das hängt von Lage, Größe, Ausstattung und Laufzeit ab. Einen Betrag nennen wir erst nach Besichtigung in einem schriftlichen Angebot, nicht pauschal auf dieser Seite.
Ist eine garantierte Miete wirklich ohne Risiko?+
Nein. Eine feste Miete schützt vor schwankender Auslastung, aber es bleiben Fragen wie Vertragslaufzeit, Zustand der Wohnung, Genehmigungen und Bonität des Mieters. Lesen Sie den Vertrag genau und lassen Sie ihn bei Bedarf rechtlich prüfen.
Brauche ich eine Genehmigung der Stadt?+
Möglicherweise. Köln und Düsseldorf haben Regeln zum Schutz von Wohnraum (Zweckentfremdung). In Leverkusen und anderen Städten sollte der Stand bei der zuständigen Stelle geprüft werden.
Darf ich die Wohnung überhaupt zur Untervermietung geben?+
Das hängt von Ihrer Situation ab. Als Eigentümer prüfen Sie Teilungserklärung und Hausordnung einer Eigentümergemeinschaft. Ist die Wohnung vermietet, ist eine Untervermietungserlaubnis nötig, die im Vertrag stehen sollte.
Wer kümmert sich um Reinigung und Reparaturen?+
HammerZimmer organisiert die Reinigung zwischen den Gästen und kümmert sich um Kleinreparaturen. Was genau als Kleinreparatur gilt, regeln wir im Vertrag.
Wie läuft der Einstieg ab?+
Erstgespräch, Besichtigung, schriftliches Angebot, Vertrag. Die einzelnen Schritte erklären wir unten auf dieser Seite.