Partnerprogramm
Partnerbedingungen für Vermieter und Eigentümer
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der CarWorlds GmbH (Marke HammerZimmer) und Vermietern, die ihre Unterkunft über uns an Firmen und Monteure vermitteln lassen. Stand: 1. November 2026.
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Diese Bedingungen sind eine allgemeine Grundlage. Für jeden Partner gilt zusätzlich die individuelle Partnervereinbarung, in der Provision, Objekt und Besonderheiten stehen. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
1. Wer wir sind und was wir tun
(1) Anbieter des Partnerprogramms ist die CarWorlds GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, vertreten durch den Geschäftsführer Berdar Gülcubuk (nachfolgend „HammerZimmer“ oder „wir“). Vollständige Angaben finden Sie im Impressum.
(2) HammerZimmer betreibt die Website hammerzimmer.de, gewinnt Anfragen von Firmen, Monteuren und Gästen und vermittelt diese Anfragen an Partner-Vermieter (nachfolgend „Partner“). HammerZimmer ist dabei Vermittler im Sinne eines Handelsvertreters nach den §§ 84 ff. HGB und handelt im Namen und für Rechnung des Partners. HammerZimmer wird nicht selbst Vertragspartner des Gastes, soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes steht.
(3) Davon getrennt kann HammerZimmer eine Unterkunft fest anmieten und selbst betreiben (Festmiete). Dafür gilt ein gesonderter Mietvertrag, nicht diese Bedingungen.
2. Teilnahme am Partnerprogramm
(1) Partner kann sein, wer eine Unterkunft rechtmäßig zur vorübergehenden Beherbergung anbieten darf. Dazu gehören insbesondere das Eigentum oder ein Mietvertrag mit Erlaubnis zur Weitervermietung, die erforderliche Nutzungsgenehmigung und, soweit die Gemeinde es verlangt, eine Zweckentfremdungsgenehmigung oder Registrierung.
(2) Die Teilnahme beginnt mit der Partnervereinbarung in Textform. Eine Anfrage über das Formular auf dieser Website ist unverbindlich.
(3) Wir prüfen jede Unterkunft vor der Aufnahme. Wir dürfen die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen und eine Unterkunft jederzeit aus dem Programm nehmen, wenn Beschwerden, Mängel oder fehlende Nachweise vorliegen.
3. Angaben des Partners und Unternehmerpflichten
(1) Der Partner stellt uns vollständige und richtige Angaben bereit: Name oder Firma, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, soweit vorhanden Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sowie Fotos, Ausstattung, Lage, Personenzahl, Preise und Verfügbarkeit der Unterkunft.
(2) Vermietet der Partner gewerblich, ist er Unternehmer. Wir machen seine Identität und Kontaktdaten dem Gast spätestens mit der Buchungsbestätigung zugänglich, damit der Gast weiß, mit wem er den Vertrag schließt. Der Partner stellt sicher, dass seine Angaben den gesetzlichen Informationspflichten genügen, insbesondere den Anbieterangaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz und den Pflichtangaben auf Rechnungen.
(3) Änderungen, insbesondere bei Preisen, Verfügbarkeit, Ausstattung, Eigentums- oder Genehmigungslage, teilt der Partner uns unverzüglich mit.
(4) Der Partner darf keine Fotos oder Texte verwenden, an denen Dritte Rechte haben, und keine irreführenden Angaben machen. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Angaben beruhen.
4. Ablauf einer Vermittlung
(1) Geht bei uns eine Anfrage ein, die zur Unterkunft des Partners passt, leiten wir die für die Prüfung nötigen Angaben an den Partner weiter: Zeitraum, Personenzahl, Zweck des Aufenthalts, Firma und Ansprechpartner. Der Partner antwortet innerhalb von 24 Stunden, ob er die Buchung annimmt.
(2) Nimmt der Partner an, erstellen wir die Buchungsbestätigung an den Gast im Namen des Partners. Sie nennt den Partner als Vertragspartner, die Unterkunft, den Zeitraum, die Personenzahl, den Preis und die Stornobedingungen.
(3) Mit Zugang der Bestätigung kommt der Beherbergungsvertrag zwischen Partner und Gast zustande. Für ihn gelten die Beherbergungsbedingungen, die der Partner uns benannt hat; benennt er keine, gelten unsere Allgemeinen Beherbergungsbedingungen entsprechend, mit dem Partner als Beherbergungsbetrieb.
(4) Der Partner übernimmt Übergabe, Betreuung, Reinigung und Instandhaltung. Er hält die Unterkunft im bestätigten Zustand bereit. Kann er eine bestätigte Buchung nicht erfüllen, informiert er uns sofort; wir bemühen uns um Ersatz. Die Kosten einer gleichwertigen Ersatzunterkunft trägt der Partner, soweit er den Ausfall zu vertreten hat.
5. Rechnung und Zahlung
(1) Der Partner stellt dem Gast oder dessen Firma die Rechnung für die Beherbergung aus, mit allen Pflichtangaben und, soweit er umsatzsteuerpflichtig ist, mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Viele Firmenkunden buchen nur, wenn sie eine solche Rechnung erhalten.
(2) Auf Wunsch des Partners übernehmen wir die Zahlungsabwicklung. Dann zahlt der Gast den Gesamtbetrag an uns. Wir nehmen die Zahlung als Vermittler mit Inkassovollmacht für den Partner entgegen; mit der Zahlung an uns ist der Gast gegenüber dem Partner befreit. Wir leiten den Betrag abzüglich unserer Provision innerhalb von 10 Tagen nach Anreise an den Partner weiter und erteilen eine Abrechnung.
(3) Setzen wir einen Zahlungsdienstleister ein, laufen die Zahlungen über diesen direkt an den Partner. Der Partner richtet dafür auf unsere Aufforderung ein Konto beim Zahlungsdienstleister ein und akzeptiert dessen Bedingungen.
(4) Die Beherbergungsabgabe der Gemeinde, Meldescheine und sonstige örtliche Pflichten erfüllt der Partner.
6. Provision
(1) HammerZimmer erhält für jede vermittelte und angetretene Buchung eine Provision. Die Höhe und die Bemessungsgrundlage stehen in der Partnervereinbarung; ohne Vereinbarung gilt der dort zuletzt mitgeteilte Satz. Die Provision versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Provision entsteht auch für Verlängerungen derselben Buchung und für Folgebuchungen desselben Gastes oder derselben Firma bei diesem Partner innerhalb von 12 Monaten nach der ersten vermittelten Anreise.
(3) Storniert der Gast kostenfrei, entsteht keine Provision. Behält der Partner bei einer späten Stornierung eine Entschädigung ein, entsteht die Provision auf diesen Betrag.
(4) Wir stellen die Provision monatlich in Rechnung oder verrechnen sie bei der Zahlungsabwicklung nach Abschnitt 5. Zahlungsziel sind 14 Tage.
(5) Umgeht der Partner die Vermittlung, indem er mit einem von uns vermittelten Gast oder dessen Firma innerhalb der Frist nach Absatz 2 direkt abschließt, bleibt die Provision geschuldet.
7. Qualität, Bewertungen und Verhalten
(1) Der Partner behandelt Gäste freundlich, antwortet erreichbar in der zugesagten Zeit und hält Zusagen zu Ausstattung und Sauberkeit ein.
(2) Wir dürfen Gäste nach dem Aufenthalt um eine Bewertung bitten und diese, auch namentlich für die Unterkunft, veröffentlichen. Der Partner darf Bewertungen nicht beeinflussen oder selbst verfassen.
(3) Wiederholte berechtigte Beschwerden berechtigen uns, die Unterkunft aus dem Programm zu nehmen.
8. Datenschutz
(1) Wir geben dem Partner nur die Daten weiter, die er für die Prüfung und Durchführung der Buchung braucht. Der Partner ist für diese Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, verwendet sie nur für die Buchung und löscht sie, sobald sie für Vertrag, Abrechnung und gesetzliche Aufbewahrung nicht mehr nötig sind.
(2) Der Partner darf die Gastdaten nicht für eigene Werbung nutzen und nicht an Dritte weitergeben, außer soweit das Gesetz es verlangt, zum Beispiel für den Meldeschein.
(3) Wie wir mit Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
9. Haftung
(1) Für die Beherbergung, den Zustand der Unterkunft, die Verkehrssicherheit und die Erfüllung des Beherbergungsvertrags haftet der Partner. Er hält eine angemessene Haftpflichtversicherung für die Vermietung.
(2) Wir haften für unsere Vermittlungsleistung unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wir schulden keine Mindestzahl an Anfragen oder Buchungen. Rankings bei Google und die Nachfrage können wir nicht garantieren.
(4) Für Angaben, Fotos und Texte des Partners haftet der Partner. Für Inhalte, die der Partner uns liefert, sind wir Vermittler; wir prüfen sie auf Plausibilität, aber nicht auf Vollständigkeit.
10. Laufzeit und Beendigung
(1) Die Partnervereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei falschen Angaben, fehlenden Genehmigungen, wiederholten berechtigten Beschwerden oder Zahlungsverzug.
(3) Bereits bestätigte Buchungen werden auch nach einer Kündigung erfüllt und abgerechnet.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Änderungen dieser Bedingungen kündigen wir dem Partner in Textform mit einer Frist von vier Wochen an. Widerspricht er nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Widerspricht er, dürfen beide Seiten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Sie möchten Partner werden? Schreiben Sie uns über das Formular für Vermieter oder lesen Sie zuerst, wie das Partnerprogramm für Monteurzimmer und die Festmiete funktionieren.
Häufige Fragen
Wer ist Vertragspartner des Gastes, wenn HammerZimmer vermittelt?+
Sie. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Gast oder dessen Firma zustande. HammerZimmer vermittelt, bereitet die Buchung vor und wickelt auf Wunsch die Zahlung ab.
Wann fällt die Provision an?+
Nur bei einer vermittelten und angetretenen Buchung. Die Höhe steht in Ihrer Partnervereinbarung. Für Anfragen, Besichtigungen oder abgelehnte Buchungen zahlen Sie nichts.
Muss ich ein Impressum oder Unternehmerangaben machen?+
Ja, wenn Sie gewerblich vermieten. Wir zeigen Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten dem Gast spätestens mit der Buchungsbestätigung an. Diese Angaben müssen vollständig und richtig sein.
Wer stellt die Rechnung?+
Sie stellen die Rechnung an den Gast oder dessen Firma, mit Ihrer Umsatzsteuer, soweit Sie umsatzsteuerpflichtig sind. HammerZimmer stellt Ihnen die Provision in Rechnung. Übernehmen wir die Zahlungsabwicklung, leiten wir den Gastbetrag abzüglich Provision an Sie weiter.
Kann ich das Partnerprogramm beenden?+
Jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform. Bereits bestätigte Buchungen bleiben bestehen.
Was passiert bei Streit mit einem Gast?+
Zuerst vermitteln wir. Für den Beherbergungsvertrag selbst haften Sie als Vermieter, für die Vermittlung haften wir im Rahmen von Abschnitt 9.