Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

Leerstehende Wohnungen Ihrer Eigentümer an Firmen vermieten

Wir mieten Wohnungen in Leverkusen, Köln, Düsseldorf und Dormagen gewerblich an und stellen sie Firmen und Monteuren zur Verfügung. Ihre Verwaltung bekommt einen festen Ansprechpartner und einen Vertragspartner mit Rechnung, Meldeschein und geklärter Nutzung.

  • CarWorlds GmbH, Handelsregister HRB 110935, Monheim am Rhein
  • Persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter
  • Beginn mit einem Pilotobjekt
  • Unverbindlich und kostenlos

Was Ihre Verwaltung davon hat

Sie sollen keinen Mehraufwand haben und Ihren Eigentümern eine zusätzliche Möglichkeit bieten können. Das ist unser Ziel.

  • Ein Ansprechpartner

    Sie sprechen direkt mit dem Geschäftsführer. Kein Callcenter, keine wechselnden Kontakte.

  • Gewerblicher Mieter

    Bei der Festmiete mietet eine GmbH an, statt wechselnder Privatpersonen. Der Vertrag liegt schriftlich vor.

  • Wir übernehmen den Betrieb

    Gäste, Schlüssel, Reinigung, Kleinreparaturen und Einrichtung laufen über uns, nicht über Ihre Verwaltung.

  • Nutzung vor Belegung geklärt

    Teilungserklärung, Genehmigungslage und Hausordnung prüfen wir, bevor ein Gast einzieht.

  • Zustandsberichte

    Übergabe und Rückgabe werden dokumentiert, und der Eigentümer erhält regelmäßige Berichte.

  • Offene Konditionen

    Wir sagen vorher, was wir können und was nicht, und geben nichts schriftlich, was wir nicht halten.

Welche Wohnungen passen

Nicht jede Wohnung eignet sich, und nicht jedes Haus. Typische Fälle, in denen das Modell helfen kann:

  • Leerstand

    Die Wohnung steht seit Monaten leer, und der Eigentümer sucht eine Lösung ohne Mieterwechsel.

  • Geerbte Wohnungen

    Erben, die weder verkaufen noch selbst vermieten wollen.

  • Eigentümer im Ausland

    Eigentümer, die nicht vor Ort sind und einen verlässlichen Ansprechpartner brauchen.

  • Schlechte Erfahrungen

    Eigentümer mit Mietrückständen oder Räumungsklage, die einen gewerblichen Mieter wünschen.

  • Lage nahe Industrie

    Wohnungen in Reichweite von Chempark, Rheinbrücke A1, Messe oder großen Baustellen.

Zwei Modelle für Ihre Eigentümer

Festmiete

Wir mieten die Wohnung an

Der Eigentümer vermietet an die CarWorlds GmbH. Die vereinbarte Miete läuft laut Vertrag unabhängig von der Belegung. Wir übernehmen Gäste, Reinigung und Kleinreparaturen. Mindestlaufzeit und Untervermietungserlaubnis stehen im Vertrag.

Partnerprogramm

Der Eigentümer vermietet selbst

Wir vermitteln Anfragen von Firmen, der Eigentümer oder Ihre Verwaltung entscheidet je Anfrage und schließt den Vertrag. Provision fällt nur bei angetretener Buchung an. Die Partnerbedingungen sind offen einsehbar.

Ein Vergleich beider Modelle steht auf der Seite Vermieten.

So arbeiten wir mit Ihrer Verwaltung zusammen

Sie entscheiden in jedem Schritt, ob es weitergeht. Eine Zusage gibt es erst nach der Prüfung.

  1. 1

    Erstgespräch

    20 Minuten, persönlich oder per Telefon. Wir hören zu, was Ihre Eigentümer brauchen, und erklären unser Modell.

  2. 2

    Ein Pilotobjekt wählen

    Sie nennen eine Wohnung, bei der der Eigentümer offen ist. Wir sagen ehrlich, ob sie sich eignet.

  3. 3

    Prüfung

    Wir prüfen Lage, Zustand, Teilungserklärung, Hausordnung, Brandschutz und die Genehmigungslage der Stadt.

  4. 4

    Gespräch mit dem Eigentümer

    Wir stellen unser Angebot gemeinsam mit Ihnen vor. Der Eigentümer entscheidet, und der Vertrag liegt in Textform vor.

  5. 5

    Start und Bericht

    Erst nach geklärter Nutzung belegen wir. Sie und der Eigentümer erhalten Zustandsberichte.

Unsere Regel: Keine Belegung vor geklärter Nutzung

Wir geben keine Wohnung an Gäste, für die die Nutzung nicht geklärt ist. Das betrifft die Teilungserklärung, mögliche Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und die Genehmigungslage der Stadt. Wo ein Antrag auf Nutzungsänderung nötig ist, stellen wir ihn gemeinsam mit dem Eigentümer und belegen erst nach der Genehmigung. Das schützt Ihre Eigentümer und Ihre Verwaltung vor Streit mit der Hausgemeinschaft.

Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ehrlich vorab

Wir bauen das Netz gerade auf

HammerZimmer ist jung, und die Zahl der Firmenkunden wächst erst. Deshalb beginnen wir gern mit einem Pilotobjekt und sagen Ihnen vorher, was wir können. Dafür sprechen Sie direkt mit dem Geschäftsführer, der entscheidet.

Berdar Gülcubuk

Geschäftsführer, CarWorlds GmbH

Gespräch vereinbaren

Schreiben Sie uns kurz, wie viele Wohnungen in Frage kommen und in welcher Stadt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren ein Erstgespräch.

Hilfreich für das Gespräch

  • Stadt und Stadtteil der Wohnung
  • Größe, Zimmerzahl und Zustand
  • Ob die Wohnung leer steht und ab wann
  • Teilungserklärung, falls vorhanden
  • Offenheit des Eigentümers für eine gewerbliche Vermietung

Mit Ihrer Anfrage entsteht keine Verpflichtung. Daten von Eigentümern bitte nur mit deren Einverständnis weitergeben.

Unverbindlich und kostenlos. Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung der Anfrage, siehe Datenschutz. Zusammenarbeit nach den Partnerbedingungen.

Fragen von Hausverwaltungen

Wer ist Vertragspartner, wenn eine Wohnung Ihrer Eigentümer an HammerZimmer geht?+

Bei der Festmiete schließt der Eigentümer den Mietvertrag mit der CarWorlds GmbH. Ihre Verwaltung ist nicht Vertragspartner und trägt kein zusätzliches Risiko. Wie Sie das Gespräch mit dem Eigentümer begleiten und wie Ihre Mitwirkung geregelt wird, besprechen wir im ersten Gespräch und halten es schriftlich fest.

Was kostet das die Verwaltung?+

Für Ihre Verwaltung entstehen keine Kosten für Anfrage, Prüfung oder Gespräch. Wie wir Ihren Aufwand und Ihre Vermittlung berücksichtigen, legen wir vor der ersten Wohnung gemeinsam in Textform fest.

Darf eine Wohnung überhaupt als Monteurunterkunft genutzt werden?+

Das hängt von der Stadt, vom Haus und von der bisherigen Nutzung ab. In Köln und Düsseldorf gelten Wohnraumschutzsatzungen mit Genehmigungspflichten, in Leverkusen und Dormagen ist die Lage anders. Wo eine Nutzungsänderung nötig ist, stellen wir den Antrag gemeinsam mit dem Eigentümer und belegen erst nach der Genehmigung. Das ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Brauchen wir einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?+

Das kann sein. Es kommt auf die Teilungserklärung und die Zweckbestimmung der Wohnung an. Wir prüfen die Unterlagen vor einer Zusage und sagen Ihnen offen, wenn eine Zustimmung der Gemeinschaft nötig ist. Ohne geklärte Nutzung belegen wir nicht.

Wer sind die Gäste in der Wohnung?+

Wir sprechen Firmen und Teams an, die in der Region auf Baustellen, in Werken und bei Revisionen arbeiten und eine Unterkunft mit Rechnung und Meldeschein brauchen. Das Netz an Firmenkunden bauen wir gerade auf. Wir sagen Ihnen vor jeder Wohnung, wie die Belegung geplant ist.

Wer haftet bei Schäden und Beschwerden der Nachbarn?+

Bei der Festmiete sind wir als Mieter Ihr und der Eigentümer Ansprechpartner. Wir dokumentieren den Zustand bei Übergabe und Rückgabe und regeln Hausordnung und Ruhezeiten mit den Gästen. Die Einzelheiten stehen im Vertrag.

Welche Wohnungen eignen sich nicht?+

Ungeeignet sind Wohnungen, in denen die Nutzung nicht geklärt werden kann, Häuser mit klarer Wohnnutzung ohne Spielraum und Objekte in schlechtem Zustand ohne Bereitschaft zur Instandsetzung. Wir sagen das ehrlich und ohne Verpflichtung für Sie.

Müssen wir mit mehreren Wohnungen starten?+

Nein. Wir beginnen gern mit einem Pilotobjekt. So sehen Sie, wie wir arbeiten, bevor Sie weitere Eigentümer ansprechen.

Wie schnell geht es?+

Das Erstgespräch führen wir innerhalb weniger Tage. Wie lange es bis zur Belegung dauert, hängt von der Prüfung und gegebenenfalls von der Genehmigung ab. Eine Zeitangabe nennen wir erst nach Sichtung der Unterlagen.

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